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Erste Staatsprüfung

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Erste Staatsprüfung

Bei den Lehramtsstudiengängen schließt das Studium mit der Ersten Staatsprüfung für das jeweilige Lehramt ab. Diese wird nicht von der Universität abgenommen, sondern von den Prüfungsstellen im Amt für Lehrerbildung (AfL) an den hessischen Universitätsstandorten.

Die Erste Staatsprüfung dient der Feststellung, ob die Bewerberin oder der Bewerber die durch das Studium zu erlangenden erziehungs- und gesellschaftswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kompetenzen für das angestrebte Lehramt besitzt.

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung über die » Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3. April 1995
  • Achtung: für Studienanfänger ab WS 2005/06 gilt das » Hessische Lehrerbildungsgesetz vom 29. November 2004 und die
  • Verordnung zur Umsetzung dieses Gesetzes (HLbG-UVO) vom 16.März 2005).

Organisation

Die Organisation und Durchführung erfolgt durch die jeweils zuständige Prüfungsstelle des AfL, die darüber hinaus auch für die Anerkennung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zuständig ist. Die Erste Staatsprüfung besteht aus einer Wissenschaftlichen Hausarbeit, Klausuren, mündlichen Prüfungen und, soweit für einzelne Unterrichtsfächer vorgeschrieben, aus praktischen Prüfungsteilen.

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt durch die für Sie zuständige Prüfungsstelle des AfL. Hier erhalten Sie auch Ihre Meldeunterlagen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung (Terminplan). Diese müssen Sie persönlich in der Prüfungsstelle abholen, dabei erhalten Sie gleichzeitig einen individuellen Termin zur Meldung. Gemäß geltender Verordnung kann die Meldung frühestens zwei Wochen vor und spätestens zwei Wochen nach Vorlesungsschluss erfolgen.

Zu diesem Zeitpunkt muss eine mindestens ausreichende Note für die Wissenschaftliche Hausarbeit vorliegen. Erst nach eingehender Prüfung Ihrer Unterlagen und nach Feststellung der Vollständigkeit, kann eine Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ausgesprochen werden.

Übericht (die genauen Termine finden Sie auf den Seiten der zuständigen Prüfungsstelle)
Erste Staatsprüfung für die Lehrämter Prüfungstermin im Sommersemester Prüfungstermin im Wintersemester
Ausgabe der Meldeunterlagen für die Erste Staatsprüfung und die Wahlfachprüfung für das Lehramt an Förderschulen (Klausuren, mdl. Prüfungen) und Terminvergabe für die Meldung Oktober /  November im Mai
Abgabe der Prüferwünsche (mdl.) und der Prüferwünsche (Klausuren) beim Amt für Lehrerbildung November /  Dezember bis Juni 
Abgabe der Meldeunterlagen im Amt für Lehrerbildung i.d.R im Februar  i.d.R. im  Juli / August
Zulassung zur Ersten Staatsprüfung, Einladung zu den Klausuren Ende Februar Ende August
Klausuren i.d.R. im März i.d.R. im September
Mündliche Prüfungen Anfang April bis spätestens 15. Mai Anfang Oktober bis spätenstens 15. November
Zeugnisausgabe Juni Dezember 


Hinweis: Einstellung in den Vorbereitungsdienst (Referendariat)
Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst zuständig ist die Außenstelle Kassel des Amtes für Lehrerbildung; Holländische Straße 141; 34127 Kassel

© 2010 Amt für Lehrerbildung (AfL) . Stuttgarter Straße 18-24, 60329 Frankfurt/Main

Downloads

Links

Hessisches Lehrerbildungsgesetz
Übersicht zu den Bestimmungen des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes
Umsetzungsverordnung
Verordnung zur Umsetzung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes vom 16. März 2005